Kinder- und Jugendnotdienst
Fachbereichsleiterin
Frau
Juliane Zimmermann
Tel:03843 7737812
j.zimmermann@drk-guestrow.de
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Sie sich bitte an unsere
Kinder- und Jugendnotdienst Stellen
Süd und Schabernack.
Im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) werden minderjährige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in Form einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII vorübergehend aus ihren Familien herausgenommen und zu ihrem Schutz in einer Einrichtung untergebracht werden müssen.
Die Inobhutnahme erfolgt grundsätzlich immer in Rücksprache mit und im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Rostock.
Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohle von Minderjährigen. Diese soll, neben der Sicherstellung der materiellen Grundversorgung, Entlastung schaffen durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie der Gewährleistung emotionaler Zuwendung.
In unserer Einrichtung werden die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit umfassend sozialpädagogisch betreut und darin unterstützt, ihre akute Krise zu meistern. Gemeinsam mit den Sozialpädagogen des Jugendamtes, dem Kind/ Jugendlichen und seiner Familie sowie anderen beteiligten Helfersystemen werden verschiedene Handlungsperspektiven erarbeitet, gemeinsam Interventionen geplant und Erwartungen abgeglichen.
Sofern notwendig, werden die Kinder und Jugendlichen von Ärzten und/ oder Therapeuten untersucht und behandelt.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren
- die von sich aus um eine Unterbringung bitten (in Rücksprache mit dem Jugendamt des Landkreises Rostock)
- deren Wohl dringend gefährdet ist (in diesem Fall nimmt das zuständige Jugendamt das Kind aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut)
- unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche, die sich ohne Sorgeberechtigte in Deutschland aufhalten
Ziele
- Grundbedürfnisse wie Schlafen, Essen und emotionale Geborgenheit sicherstellen
- individuelle Krisen gemeinsam meistern
- Problemlage zusammen mit allen Beteiligten klären
- vor äußerer Bedrohung und Gewalt beschützen
- Perspektiven klären, beraten und unterstützen
Rechtsgrundlage
§ 42 i.V. mit § 36 SGB VIII
Methoden & Grundleistungen
Den Kern unserer Arbeit bilden:
- die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes
- der integrative Beratungsansatz
- Krisenintervention und Krisenmanagement
- sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Intervention
- Begleitung beim Besuch von Ärzten, Ämtern und anderen Institutionen
- interdisziplinäre Zusammenarbeit