Die Beauftragten
Beauftragter für Katastrophenschutz
Der Beauftragte für Katastrophenschutz (K-Beauftragter) vertritt den Kreisverband in seinem Auftrag in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie bei entsprechenden Übungen und Einsätzen gegenüber der Katastrophenschutzbehörde. Er stellt mit Unterstützung des K-Arbeitskreises die personelle und materielle Einsatzfähigkeit des Einsatzpotentials sicher.
Konventionsbeauftragter
Der Konventionsbeauftragte ist zur Verbreitung der Kenntnis über das humanitäre Völkerrecht sowie der Grundsätze und Ideale der Bewegung bestellt.