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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Güstrow e.V. und beim Deutschen Roten Kreuz Rettungsdienst Güstrow gGmbH die höchste Priorität. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom Kreisverband sowie unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Regel- und Rechtsverstöße zu informieren und somit zur deren Aufdeckung beizutragen. Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Der Verbandsjustiziar leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig und aussagekräftig.

Hinweise geben – aber wo?

E-Mail

Sie können den Verbandsjustiziar über folgende E-Mailadresse erreichen:

hinweisgeber(at)drk-guestrow.de

Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekte persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie z.B. die IP-Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.

Telefon

Sie können Hinweise unter folgender Telefonnummer direkt an den Verbandsjustiziar abgeben:

Tel: 03843 694989


Postalisch

Postadresse  - Schreiben als vertraulich kennzeichnen

DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Verbandsjustiziar
Hagemeisterstraße 5
18273 Güstrow


Persönlich

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über:
hinweisgeber(at)drk-guestrow.de

Hinweise abgeben – folgendes sollten Sie beachten!

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:

  • Wer?    – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was?    – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall? 
  • Wie?     – Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet?
  • Wo?      – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Grundsätzliche Information zum Meldeverfahren lt. Hinweisgeberschutzgesetz

Der DRK Kreisverband Güstrow e.V. bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit Ihre Informationen einer internen Meldestelle, dem Verbandsjustiziar und in Vertretung dem Compliance­-Beauftragten, gem. HinSchG zu übermitteln. Die Meldestelle agiert weisungsfrei in der Behandlung von Hinweisen.

Dazu einige Hinweise:

  • Zunächst ist zu überlegen, der eigenen Führungskraft einen Hinweis über das Fehlverhalten zu geben.
  • Sollte dieser Weg nicht in Betracht kommen, können Hinweise auf Fehlverhalten bei der internen Meldestelle postalisch, telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden. Die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
  • Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und von zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen plausibilisiert. Datenschutz wird in jedem Falle gewährt.
  • Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, sofern schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder soziale Nachteile befürchtet werden.

Folgende Verstöße oder Fehlverhalten können der Grund eines Hinweises sein:

  • Korruption/ Bestechung: Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstige Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil
  • Diebstahl/ Unterschlagung: Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse
  • Betrug/ Untreue: Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
  • Wettbewerbs-/ Kartellverstöße: Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen
  • Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung: Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel etc., auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen
  • Bilanzbetrug/ Buchhaltungsverstöße: Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen
  • Gesundheitsschutz/ Arbeitsplatzsicherheit: Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen
  • Diskriminierung/ Belästigung: Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc. sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing
  • Verstöße gegen Regelungen des Datenschutzes und/oder Sicherheit in der Informationstechnik: unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, Verlust oder Offenlegung von personenbezogenen Daten durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen in der Informationstechnik